DORA-Mapping

Hintergrund

Die Finanzinstitute der Europäischen Union (EU) und ihre kritischen Anbieter von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) müssen bis zum 17. Januar 2025 den Digital Operational Resilience Act (DORA) erfüllen. GoTo hat dieses Dokument entwickelt, um unsere Finanzdienstleistungskunden bei der Erfüllung ihrer DORA-Verpflichtungen zu unterstützen.

Mappings für Artikel 30 (Wichtige Vertragsbestimmungen):

GoTo hat dieses Dokument erstellt, um unsere Finanzdienstleistungskunden bei der Beurteilung zu unterstützen, wie unsere Dienstleistungen an den Anforderungen von Artikel 30 der DORA ausgerichtet sind. Dieses Dokument :

  • umreißt die in Artikel 30 genannten obligatorischen Vertragselemente,
  • zeigt, wie unsere Dienstleistungen und Dokumentationen den einzelnen Anforderungen zugeordnet sind, und
  • bieten Kommentare, die Ihnen dabei helfen zu verstehen, wie Sie die Anforderungen mithilfe der GoTo-Dienste und/oder der GoTo-Dokumente, auf die unten verwiesen wird, erfüllen können.

Im Folgenden wird auf die folgenden Dokumente verwiesen:

Im Folgenden wird auf die folgenden GoTo-Ressourcen verwiesen:

  • das GoTo Trust & Privacy Center, das Folgendes enthält: Produktspezifische TOMs, Offenlegungen der Unterauftragsverarbeiter, ausführbare DVN
  • VIP-Support*: Wenden Sie sich unter https://www.goto.com/company/contact-us an unsere Vertriebsmitarbeiter, um mehr zu erfahren.
    *Hinweis: Der VIP-Support ist möglicherweise nicht für alle Produkte und Dienstleistungen verfügbar.
  • Status-Seite: https://www.goto.com/company/trust/status
Nr. Standard Referenzrahmen Beschreibung GoTo-Kommentar GoTo-Vertragsreferenz und Ressourcen
1 Servicevertrag Artikel 30 Absatz 1 Die Rechte und Pflichten des Finanzunternehmens und des IKT-Drittanbieters werden klar zugewiesen und schriftlich festgehalten. Der vollständige Vertrag umfasst die Servicelevel-Vereinbarungen und wird in einem schriftlichen Dokument festgehalten, das den Parteien in Papierform oder in einem Dokument mit einem anderen herunterladbaren, dauerhaften und zugänglichen Format zur Verfügung steht. Die jeweiligen Rechte und Pflichten der Parteien sind im Vertrag über die GoTo-Nutzungsbedingungen, einschließlich der darin enthaltenen Servicebeschreibungen und der Bestellunterlagen, schriftlich festgelegt, und all diese Unterlagen stehen dem Kunden zum Kaufzeitpunkt oder auf Anfrage zur Verfügung.

Um das IKT-Risiko zu steuern, haben Unternehmenskunden aus dem Finanzsektor die Möglichkeit, unseren VIP-Support zu erwerben, der Zusicherungen und Dokumentationen rund um die Reaktions- und Lösungszeit bietet, indem sie bei unseren Vertriebsmitarbeitern unter https://www.goto.com/company/contact-us weitere Informationen anfordern.

Kunden können die Verfügbarkeit der Dienste auch unter https://www.goto.com/company/trust/status verfolgen.
Nutzungsbedingungen Bestelldokumentation Servicebeschreibungen VIP-Support*
Status-Seite
2 Unterauftragsvergabe Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe a Die vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Diensten müssen eine klare und vollständige Beschreibung aller vom IKT-Drittdienstleister zu erbringenden Funktionen und IKT-Dienste enthalten und angeben, ob die Unterauftragsvergabe einer IKT-Dienstleistung, die eine kritische oder wichtige Funktion oder wesentliche Teile davon unterstützt, zulässig ist; falls ja, sind auch die Bedingungen für eine solche Unterauftragsvergabe anzugeben. Die Bestellung legt die erworbenen Dienstleistungen fest und enthält die GoTo-Servicebedingungen , die einen Verweis auf unsere Servicebeschreibung enthalten, in der jedes Produkt/jeder Dienst, den wir anbieten, beschrieben ist.

In Abschnitt 4.2 der GoTo-Nutzungsbedingungen ist festgelegt, dass die Informationen zur Datenverarbeitung in unserem Trust & Privacy Center (https://www.goto.com/company/trust) näher erläutert werden.
Dort können Sie Datenverarbeitungsstandorte und Offenlegungen von Unterauftragsverarbeitern sowie dienstspezifische Informationen zu unseren technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen (in der Dokumentation zu technischen und organisatorischen Maßnahmen
oder „TOMs“) einsehen. 
Bestelldokumentation
Nutzungsbedingungen Servicebeschreibungen Offenlegung der Unterauftragsverarbeiter
TOMs
3 Standort Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe b Die vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Diensten umfassen die Standorte, d. h. die Regionen oder Länder, in denen die beauftragten oder unterbeauftragten Funktionen und IKT-Dienste erbracht und die Daten verarbeitet werden sollen, einschließlich den Speicherort, sowie die Verpflichtung des IKT-Drittanbieters, das Finanzunternehmen im Voraus zu benachrichtigen, wenn er eine Änderung dieser Standorte beabsichtigt. Die Standorte der Unterauftragnehmer von GoTo sind
im Trust & Privacy Center (https://www.goto.com/company/trust) verfügbar. Der DVN von GoTo beschreibt GoTos Zusagen und Verpflichtungen in Bezug auf seine Unterauftragsverarbeiter, einschließlich den Ernennungsprozess, Änderungsbenachrichtigungen Änderungen und Widerspruchsrechte. Die GoTo-Infrastruktur ist so ausgelegt, dass die Zuverlässigkeit der Dienste erhöht und das Risiko von Ausfallzeiten verringert wird.

Wie im DVN von GoTo beschrieben, kann der Kunde unter im GoTo Trust & Privacy Center Benachrichtigungen über Änderungen unserer Unterauftragsverarbeiter oder TOMs abonnieren
https://www.goto.com/company/trust.
Offenlegungen der Unterauftragsverarbeiter
DVN
4 Daten und Sicherheit Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe c Die vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Diensten müssen Bestimmungen über Verfügbarkeit, Authentizität, Integrität und Vertraulichkeit in Bezug auf den Schutz von Daten, einschließlich personenbezogene Daten, enthalten. Die TOMs von GoTo sehen vor, dass GoTo solide globale Datenschutz- und Sicherheitsprogramme unterhält und trifft organisatorische, administrative und technische Sicherheitsvorkehrungen trifft, um: (i) die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Kundeninhalten zu gewährleisten, (ii) Bedrohungen und Risiken für die Sicherheit von Kundeninhalten abzuwehren, (iii) vor Verlust, Missbrauch, unbefugtem Abruf, Offenlegung, Änderung und Vernichtung von Kundeninhalten zu schützen und (iv) die Einhaltung von geltenden Gesetzen und Vorschriften, einschließlich Datenschutzgesetzen, aufrechtzuerhalten.
 
TOMs
5 Daten und Sicherheit Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe d Die vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Diensten müssen Bestimmungen enthalten, die den Zugang, die Wiederherstellung und die Rückgabe in einem leicht zugänglichen Format von personenbezogenen und nicht personenbezogenen Daten , die von dem Finanzinstitut verarbeitet werden, gewährleistet, falls der IKT-Drittanbieter insolvent wird, sich auflöst oder die Geschäftstätigkeit einstellt, oder falls die vertraglichen Vereinbarungen gekündigt werden. Der DVN von GoTo sieht vor, dass GoTo auf schriftliche Anfrage des Kunden und im gesetzlich zulässigen Rahmen entweder alle Kundeninhalte an den Kunden zurückgibt oder den Kunden anweist, wie man einen Self-Service-Datenexport durchführt. Die geltenden TOMs von GoTo enthalten diese Informationen ebenfalls (Löschung und Rückgabe von Inhalten). Die Nutzungsbedingungen von GoTo , Abschnitt 3.3 sehen auch eine Frist vor, innerhalb derer der Kunde seine Inhalte bei Beendigung des Vertrages abrufen kann. DVN
TOMs
Nutzungsbedingungen
6 Services und Servicelevel Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe e Die vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Diensten enthalten Beschreibungen der Servicelevel , einschließlich deren Aktualisierungen und Revisionen. Um das ICT-Risiko zu steuern, haben Unternehmenskunden aus dem Finanzsektor die Möglichkeit, unseren VIP-Support zu erwerben,
der Zusicherungen und Dokumentation rund um
die Reaktions- und Lösungszeit bietet. Wenden Sie sich an unsere Vertriebsmitarbeiter, um weitere Informationen zu erhalten (https://www.goto.com/company/contact-us).

Kunden können die Verfügbarkeit der Dienste auch unter https://www.goto.com/company/trust/status verfolgen.
 
VIP-Support*
Status-Seite
7 Geschäftskontinuität und betriebliche Resilienz Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe f Die vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Diensten müssen die Verpflichtung des IKT Drittanbieters enthalten, dem Finanzinstitut ohne zusätzliche Kosten oder zu den im Voraus festgelegten Kosten Unterstützung zu leisten, wenn ein IKT-Vorfall eintritt, der mit der für das Finanzinstitut erbrachten IKT-Dienstleistung in Zusammenhang steht. Der DVN von GoTo beschreibt die Unterstützung, die GoTo dem Kunden im Falle eines ICT-Vorfalls bietet, ohne dass zusätzliche Kosten anfallen. Er nennt auch GoTos Verpflichtung, den Kunden zu benachrichtigen, wenn ein solcher Vorfall eintritt.

Kunden können die Verfügbarkeit der Dienste auch unter https://www.goto.com/company/trust/status verfolgen.
 
Status-Seite
DVN
8 Aufsichtsbehörden Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe g Die vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Diensten müssen die Verpflichtung des IKT-Drittanbieters zur uneingeschränkten Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und den Abwicklungsbehörden des Finanzunternehmens, einschließlich der von ihnen benannten Personen, enthalten. Abschnitt 5 der GoTo-Nutzungsbedingungen sieht vor, dass GoTo, falls erforderlich und entsprechend den geltenden Vorschriften mit lokalen, Landes-, Bundes- und internationalen Behörden in Bezug auf die Dienste zusammenarbeiten wird.
Darüber hinaus sieht der DVN von GoTo auch vor, dass
GoTo in vollem Umfang mit den Aufsichtsbehörden , den Abwicklungsbehörden und deren Beauftragten zusammenarbeiten wird, die ihre Informations- und Prüfungsrechte im Zusammenhang mit den Diensten ausüben.
Nutzungsbedingungen
DVN
9 Beendigung Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe h Die vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Diensten müssen Kündigungsrechte und entsprechende Mindestkündigungsfristen für die Beendigung der vertraglichen Vereinbarungen in Übereinstimmung mit den Erwartungen der zuständigen Behörden und Abwicklungsbehörden enthalten. Die Kündigungsfristen, die für die Beendigung der Dienste gelten, sind in Abschnitt 3.1 unserer GoTo-Nutzungsbedingungen und dem darin enthaltenen regionalen Nachtrag aufgeführt, der
länderspezifische Anforderungen enthält.
Nutzungsbedingungen Regionaler Nachtrag
10 Geschäftskontinuität und operative Resilienz Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe i Die vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Diensten umfassen die Bedingungen für die Teilnahme von IKT-Drittanbietern an den Programmen der Finanzinstitute zur Sensibilisierung für die IKT-Sicherheit sowie an Schulungen zur digitalen operativen Resilienz gemäß Artikel 13 Absatz 6. Der DVN von GoTo spezifiziert unsere internen Verpflichtungen, Verantwortlichkeiten und Aufgaben in Bezug auf Sicherheit und Datenschutz. Die GoTo-TOMs liefern Informationen über die Datenschutz- und Sicherheitsbewusstseinsprogramme und sehen insbesondere vor, dass neu eingestellte Teammitglieder, Auftragnehmer und Praktikanten während des Onboardings über die Sicherheitsrichtlinien und den betrieblichen Verhaltenskodex und die ethischen Grundsätze von GoTo informiert werden. Darüber hinaus müssen alle GoTo-Mitarbeiter, Auftragnehmer und Tochtergesellschaften den Verhaltenskodex und Geschäftsethik von GoTo lesen und befolgen. DVN
TOMs
Verhaltenskodex und Geschäftsethik
11 Services und Servicelevel Artikel 30 Absatz 3 Buchstabe a Die vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Diensten , die kritische oder wichtiger Funktionen unterstützen, müssen vollständige Beschreibungen der Leistungsstufen einschließlich ihrer Aktualisierungen und Überarbeitungen mit genauen quantitativen und qualitativen Leistungszielen innerhalb der vereinbarten Leistungsstufen enthalten, um ein wirksames Monitoring der IKT-Dienste durch das Finanzinstitut zu ermöglichen und damit geeignete Korrekturmaßnahmen ohne ungebührliche Verzögerung ergriffen werden können, wenn die vereinbarten Leistungsstufen nicht erfüllt werden. Um das IKT-Risiko zu steuern, haben Unternehmenskunden aus dem Finanzsektor die Möglichkeit, unseren VIP-Support zu erwerben, der Zusicherungen und Dokumentationen in Bezug auf die Reaktions- und Lösungszeit bietet. Wenden Sie sich an unsere Vertriebsmitarbeiter, um weitere Informationen zu erhalten ( https://www.goto.com/company/contact-us).

Kunden können die Verfügbarkeit der GoTo-Dienste auch unter https://www.goto.com/company/trust/status verfolgen.
VIP-Support*
Status-Seite
12 Monitoring und Benachrichtigung Artikel 30 Absatz 3 Buchstabe b Die vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Diensten zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen umfassen Mitteilungsfristen und Berichtspflichten des IKT-Drittdienstleisters gegenüber dem Finanzinstitut, einschließlich der Mitteilung jeder Entwicklung, die wesentliche Auswirkungen auf die Fähigkeit des IKT-Drittdienstleisters haben könnte, die IKT-Dienstleistungen, die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen, im Einklang mit den vereinbarten Servicelevels effektiv zu erbringen. Servicebenachrichtigungen und Warnungen werden auf https://www.goto.com/company/trust/status veröffentlicht.
Weitere Meldepflichten sind im DVN von GoTo festgelegt (Benachrichtigung von Unterauftragsverarbeitern und Benachrichtigung über Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit Kundeninhalten).
Status-Seite
DVN
13 Geschäftskontinuität und operative Resilienz Artikel 30 Absatz 3 Buchstabe c Die vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Diensten , die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen, umfassen
Anforderungen an den Drittanbieter von IKT-Dienstleistungen, Notfallpläne für den Geschäftsbetrieb umzusetzen und zu testen und über IKT-Sicherheitsmaßnahmen, Tools und Richtlinien zu verfügen, die ein angemessenes Sicherheitsniveau für die Erbringung von Dienstleistungen durch das Finanzinstitut in Übereinstimmung mit dessen regulatorischem Rahmen bieten.
Der DVN von GoTo gibt vor, dass GoTo angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Wahrung der Sicherheit (einschließlich des Schutzes vor Sicherheitsvorfällen), Vertraulichkeit und Integrität der Kundeninhalte ergreift und aufrechterhält, wie in den geltenden technischen und organisatorischen Maßnahmen (Anhang 4) dargelegt.

Die TOMs von GoTo sehen vor, dass die Implementierung von Schutzmaßnahmen, Funktionen und Praktiken durch GoTo Folgendes beinhaltet:
I. Entwicklung von Produkten, die Sicherheit und Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Privacy by Design and Default) berücksichtigen,
und die Einbeziehung zusätzlicher Sicherheitsebenen, um Kundeninhalte zu schützen;
II. Organisatorische Kontrollen, die interne Richtlinien und Verfahren in Bezug auf die Einhaltung von Standards, das Incident-Management, die Anwendungssicherheit, die Sicherheit von Mitarbeitern und regelmäßige Schulungsprogramme umsetzen;
III. Datenschutzmaßnahmen zur Regelung der Datenverarbeitung und -verwaltung in Übereinstimmung mit geltendem Recht, z. B. DSGVO, CCPA und LGPD, sowie
unserem eigenen Datenverarbeitungsnachtrag (DVN) und den geltenden Richtlinien und Verpflichtungen von GoTo.
Durch die Integration entsprechender Sicherheitsvorkehrungen in das Produkt möchten wir GoTo-Kundeninhalte vor Bedrohungen schützen und dafür sorgen, dass die Sicherheitskontrollen für die Art und den Umfang der Dienste angemessen sind.
DVN
TOMs
14 Daten und Sicherheit Artikel 30 Absatz 3 Buchstabe d Die vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Diensten zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen müssen die Verpflichtung des IKT-Drittanbieters zur Teilnahme und uneingeschränkten Zusammenarbeit am TLPT des Finanzinstituts gemäß den Artikeln 26 und 27 enthalten. Die TOMs von GoTo legen fest, dass GoTo zusätzlich zu seinen internen Tests externe Firmen mit der regelmäßigen Durchführung von Sicherheitsbewertungen und/oder Penetrationstests beauftragen muss. TOMs
15 Audit, Zugriff und Informationen Artikel 30 Absatz 3 Buchstabe e Die vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Diensten , die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen, enthalten das Recht , die Leistung des IKT-Drittanbieters laufend zu monitoren, was Folgendes beinhaltet: • uneingeschränkte Zugriffsrechte, Inspektion und Audit durch die Finanzkörperschaft, oder durch ihren ernannten externen Prüfer, sowie durch die zuständige Behörde, wobei diese Rechte nicht durch andere vertragliche Vereinbarungen oder Durchführungsrichtlinien eingeschränkt werden dürfen;
• das Recht, alternative Sicherheitsstufen zu vereinbaren, wenn die Rechte anderer Kunden betroffen sind; • die Verpflichtung des IKT-Drittdienstleisters zur vollständigen Kooperation während der Vor-Ort-Inspektionen, die von den zuständigen Behörden, der federführenden Aufsichtsbehörde, dem Finanzinstitut oder einem benannten Dritten durchgeführt werden;
• die Verpflichtung, Einzelheiten über den Umfang und die einzuhaltenden Verfahren und die Häufigkeit solcher Inspektionen und Audits bereitzustellen.
 
Der DVN von GoTo, Drittanbieterzertifikate und Audits, sieht vor, dass GoTo dem Kunden seine Drittzertifikate zur Verfügung stellt und/oder dass der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter in angemessener Weise ein Audit verlangen kann. GoTo verpflichtet sich, mindestens einmal jährlich eine kompetente und unabhängige Bewertung seiner relevanten Sicherheitskontrollen durch einen Dritten (z. B. einen AICPA- oder ISO-akkreditierten Prüfer) durchzuführen, wie in der Bestimmung „Einhaltung der Standards“ der geltenden TOMs näher spezifiziert, und stellt dem Kunden (solange der Kunde kein direkter Konkurrent von GoTo ist und vorbehaltlich angemessener Vertraulichkeitsverpflichtungen) auf dessen schriftliche Anfrage hin einmal pro Kalenderjahr eine Kopie der Ergebnisse dieser Bewertung (oder einen Nachweis darüber) zur Verfügung. DVN
TOMs
16 Beendigung Artikel 30 Absatz 3 Buchstabe f Die vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen müssen Ausstiegsstrategien enthalten, insbesondere die Festlegung einer obligatorischen angemessenen Übergangszeit, während der der IKT-Drittanbieter die entsprechenden Funktionen oder IKT-Dienstleistungen weiter erbringt, um das Risiko einer Betriebsunterbrechung bei dem Finanzinstitut zu verringern oder um dessen effektive Abwicklung und Umstrukturierung sicherzustellen; • die es dem Finanzinstitut ermöglichen, zu einem anderen IKT-Drittanbieter zu migrieren oder zu internen Lösungen zu wechseln, die mit der Komplexität der erbrachten Dienstleistung vereinbar sind. Abschnitt 3.3 der Nutzungsbedingungen sieht vor, dass GoTo auf Anfrage einen begrenzten Zugang zu den Diensten für einen Zeitraum von höchstens 30 Tagen zur Verfügung stellt, um Ihnen den Abruf Ihrer Inhalte von den Diensten zu ermöglichen.
Der DVN von GoTo sieht außerdem vor, dass GoTo auf schriftliche Anfrage des Kunden und im gesetzlich zulässigen Rahmen entweder alle Kundeninhalte an den Kunden zurückgibt oder den Kunden anweist, wie man einen Self-Service-Datenexport durchführt. Ferner wird in den geltenden TOMs beschrieben, wie ein Kunde Unterstützung bei der Rückgabe und/oder Löschung seiner Kundeninhalte anfordern kann.

Wenn ein reguliertes Unternehmen jedoch Support wünscht, bietet GoTo auf Anfrage Beratungs- und Implementierungsdienste an, um Unterstützung bei der Migration von Arbeitslasten oder einer anderweitigen Umstellung der Nutzung der Dienste zu leisten.
 
Nutzungsbedingungen DVN
TOMs
Hilfe bei der Umstellung
17 Audits Artikel 30 Absatz 3 Abweichend von Punkt (e) können der IKT-Drittdienstleister und das Finanzinstitut , das ein Kleinstunternehmen ist, vereinbaren, dass die Rechte des Finanzinstituts auf Zugang, Einsichtnahme und Audit an einen unabhängigen Dritten, der vom IKT-Drittdienstleister ernannt wird, delegiert werden können und dass das Finanzunternehmen jederzeit von dem Dritten Informationen und Zusicherungen über die Leistung des IKT-Drittdienstleisters verlangen kann. Der DVN von GoTo, Drittanbieterzertifikate und Audits, sieht vor, dass GoTo dem Kunden seine Drittzertifikate zur Verfügung stellt und/oder dass der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter in angemessener Weise ein Audit verlangen kann. GoTo verpflichtet sich, mindestens einmal jährlich eine kompetente und unabhängige Bewertung seiner relevanten Sicherheitskontrollen durch einen Dritten (z. B. einen AICPA- oder ISO-akkreditierten Prüfer) durchzuführen, wie in der Bestimmung „Einhaltung der Standards“ der geltenden TOMs näher spezifiziert, und stellt de Kunden (solange der Kunde kein direkter Konkurrent von GoTo ist und vorbehaltlich angemessener Vertraulichkeitsverpflichtungen) auf dessen schriftliche Anfrage hin einmal pro Kalenderjahr eine Kopie der Ergebnisse dieser Bewertung (oder einen Nachweis darüber) zur Verfügung. DVN
TOMs

Ergänzende Unterstützung

Dieses Dokument wurde erstellt, um zu veranschaulichen, wie unsere Dienstleistungen Ihre DORA-Verpflichtungen erfüllen. Wenn Sie zusätzliche Unterstützung in Bezug auf Ihre DORA-Verpflichtungen benötigen, z. B. um einen unterzeichneten DORA-Nachtrag zu Ihrem Servicevertrag anzufordern, wenden Sie sich an Ihren GoTo-Supportmitarbeiter unter https://www.goto.com/company/contact-us.