Mapping zur Einhaltung der DORA-Verordnung

 

Hintergrund

Seit dem 17. Januar 2025 müssen Finanzunternehmen in der Europäischen Union (EU) und ihre kritischen Anbieter von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) den Digital Operational Resilience Act (DORA) erfüllen. GoTo hat dieses Dokument entwickelt, um unsere Finanzdienstleistungskunden bei der Erfüllung ihrer DORA-Verpflichtungen zu unterstützen.

Mappings für Artikel 30 (Wichtige Vertragsbestimmungen):

GoTo hat dieses Dokument erstellt, um unsere Finanzdienstleistungskunden bei der Beurteilung zu unterstützen, wie unsere Dienstleistungen an den Anforderungen von Artikel 30 der DORA-Verordnung ausgerichtet sind. Dieses Dokument:

  • umreißt die in Artikel 30 genannten obligatorischen Vertragselemente,
  • zeigt, wie unsere Dienstleistungen und Dokumentationen den einzelnen Anforderungen zugeordnet sind, und
  • bietet Kommentare, die Ihnen dabei helfen zu verstehen, wie Sie die Anforderungen mithilfe der GoTo-Dienste und/oder der GoTo-Dokumente, auf die unten verwiesen wird, erfüllen können.

Nachfolgend wird auf die folgenden Dokumente verwiesen:

Im Folgenden wird auf die folgenden GoTo-Ressourcen verwiesen:

LEI-Codes

  • LEI-Code von GoTo: 549300D12V5KRBV00592
  • LEI-Codes der Unterauftragsverarbeiter: Kunden können die entsprechenden LEI-Codes hier nachschlagen: https://www.lei-lookup.com
Nr. Standard Verweis auf Verordnung Beschreibung Anmerkung von GoTo GoTo-Vertragsreferenz und Ressourcen
1 Servicevertrag Artikel 30 Absatz 1 Die Rechte und Pflichten des Finanzunternehmens und des IKT- Drittdienstleisters werden eindeutig zugewiesen und schriftlich dargelegt. Der vollständige Vertrag umfasst die Vereinbarungen über die Dienstleistungsgüte und wird in einem schriftlichen Dokument, das den Parteien in Papierform zur Verfügung steht, oder in einem Dokument in einem anderen herunterladbaren, dauerhaften und zugänglichen Format dokumentiert. Die jeweiligen Rechte und Pflichten der Parteien sind im Vertrag über die GoTo-Nutzungsbedingungen, einschließlich der darin enthaltenen Servicebeschreibungen und der Bestellunterlagen, schriftlich festgelegt, und all diese Unterlegen stehen dem Kunden zum Kaufzeitpunkt oder auf Anfrage zur Verfügung.

Um das IKT-Risiko zu steuern, haben Unternehmenskunden aus dem Finanzsektor die Möglichkeit, unseren VIP-Support zu erwerben, der Zusicherungen und Dokumentationen rund um die Reaktions- und Lösungszeit bietet, indem sie bei unseren Vertriebsmitarbeitern unter folgender Adresse weitere Informationen anfordern: https://www.goto.com/company/contact-us.

Kunden können die Verfügbarkeit unserer Dienste auch unter https://www.goto.com/company/trust/status überwachen.
Nutzungsbedingungen Bestelldokumentation Servicebeschreibungen VIP-Support*
Status-Seite
2 Unterauftragsvergabe Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe a Die vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Diensten enthalten eine klare und vollständige Beschreibung aller Funktionen und IKT-Dienstleistungen, die der IKT-Drittdienstleister bereitzustellen hat, wobei anzugeben ist, ob die Vergabe von Unteraufträgen für IKT-Dienstleistungen, die kritische oder wichtige Funktionen oder wesentliche Teile davon unterstützen, zulässig ist, und — wenn dies der Fall ist — welche Bedingungen für diese Unterauftragsvergabe gelten. Die Bestellung legt die erworbenen Dienstleistungen fest und enthält die GoTo-Nutzungsbedingungen, die einen Verweis auf unsere Servicebeschreibung enthalten, in der jedes Produkt/jeder Dienst, das bzw. den wir anbieten, beschrieben wird.

Abschnitt 4.2 der GoTo-Nutzungsbedingungen legt fest, dass Informationen zur Datenverarbeitung ausführlicher in unserem Trust Center dargestellt werden, wo Sie die geltenden Standorte der Datenverarbeitung und die Offenlegungen zu Unterauftragsverarbeitern sowie dienstspezifische Informationen zu unseren technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen (aufgeführt in den technischen und organisatorischen Maßnahmen oder
"TOMs"-Dokumenten) einsehen können. 
Bestelldokumentation
Nutzungsbedingungen Servicebeschreibungen Offenlegung zu Unterauftragsverarbeitern
TOMs
3 Standort Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe b Die vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Dienstleistungen umfassen die Standorte, das heißt die Regionen oder Länder, an denen die vertraglich vereinbarten oder an Unterauftragnehmer vergebenen Funktionen und IKT-Dienstleistungen bereitzustellen sind und an denen Daten verarbeitet werden sollen, einschließlich des Speicherorts, sowie die Auflage für den IKT-Drittdienstleister, das Finanzunternehmen vorab zu benachrichtigen, wenn er eine Änderung dieser Standorte beabsichtigt. Die Standorte der Unterauftragsverarbeiter von GoTo sind
in unserem Trust Center verfügbar. Der DVN von GoTo beschreibt GoTos Zusagen und Verpflichtungen in Bezug auf seine Unterauftragsverarbeiter, darunter den Ernennungsprozess, Änderungsbenachrichtigungen und Widerspruchsrechte. Die GoTo-Infrastruktur ist so ausgelegt, dass die Zuverlässigkeit der Dienste erhöht und das Risiko von Ausfallzeiten verringert wird.

Wie im DVN von GoTo beschrieben, kann der Kunde im Trust Center von GoTo Benachrichtigungen zu Änderungen an unseren Unterauftragsverarbeitern oder TOMs abonnieren.
Offenlegungen zu Unterauftragsverarbeitern
DVN
4 Daten und Sicherheit Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe c Die vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Dienstleistungen enthalten Bestimmungen über Verfügbarkeit, Authentizität, Integrität und Vertraulichkeit in Bezug auf den Datenschutz, einschließlich des Schutzes personenbezogener Daten. Die TOMs von GoTo sehen vor, dass GoTo solide globale Datenschutz- und Sicherheitsprogramme unterhält und organisatorische, administrative und technische Sicherheitsvorkehrungen trifft, um: (i) die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Kundeninhalten zu gewährleisten, (ii) Bedrohungen und Risiken für die Sicherheit von Kundeninhalten abzuwehren, (iii) vor Verlust, Missbrauch, unbefugtem Abruf, Offenlegung, Änderung und Vernichtung von Kundeninhalten zu schützen und (iv) die Einhaltung von geltenden Gesetzen und Vorschriften, einschließlich Datenschutzgesetzen, aufrechtzuerhalten.
 
TOMs
5 Daten und Sicherheit Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe d Die vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Dienstleistungen enthalten Bestimmungen über die Sicherstellung des Zugangs zu personenbezogenen und nicht personenbezogenen Daten, die von dem Finanzunternehmen im Fall einer Insolvenz, Abwicklung, Einstellung der Geschäftstätigkeit des IKT- Drittdienstleisters oder einer Beendigung der vertraglichen Vereinbarungen verarbeitet werden, sowie über die Wiederherstellung und Rückgabe dieser Daten in einem leicht zugänglichen Format. Der DVN von GoTo sieht vor, dass GoTo auf schriftliche Anfrage des Kunden und im gesetzlich zulässigen Rahmen entweder alle Kundeninhalte an den Kunden zurückgibt oder den Kunden anweist, wie man einen Self-Service-Datenexport durchführt. Die geltenden TOMs von GoTo enthalten diese Informationen ebenfalls (Löschung und Rückgabe von Inhalten). Die Nutzungsbedingungen von GoTo, Abschnitt 3.3 sehen auch eine Frist vor, innerhalb derer der Kunde seine Inhalte bei Beendigung des Vertrags abrufen kann. DVN
TOMs
Nutzungsbedingungen
6 Services und Servicelevel Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe e Die vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Dienstleistungen enthalten Beschreibungen der Dienstleistungsgüte, einschließlich Aktualisierungen und Überarbeitungen. Um das IKT-Risiko zu steuern, haben Unternehmenskunden aus dem Finanzsektor
die Möglichkeit, unseren VIP-Support zu erwerben, der
Zusicherungen und Dokumentationen in Bezug auf die Reaktions- und Lösungszeit bietet. Wenden Sie sich an unsere Vertriebsmitarbeiter, um weitere Informationen zu erhalten: https://www.goto.com/company/contact-us.

Kunden können die Verfügbarkeit unserer Dienste unter https://www.goto.com/company/trust/status überwachen.
 
VIP-Support*
Status-Seite
7 Geschäftskontinuität und operative Resilienz Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe f Die vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Dienstleistungen enthalten die Verpflichtung des IKT-Drittdienstleisters, dem Finanzunternehmen bei einem IKT-Vorfall, der mit dem für das Finanzunternehmen bereitgestellten IKT-Dienst in Verbindung steht, ohne zusätzliche Kosten oder zu vorab festzusetzenden Kosten Unterstützung zu leisten. Der DVN von GoTo beschreibt die Unterstützung, die GoTo dem Kunden im Falle eines IKT- Vorfalls bietet, ohne dass zusätzliche Kosten anfallen. Darin wird auch die Verpflichtung von GoTo beschrieben, den Kunden zu benachrichtigen, wenn ein solcher Vorfall eintritt.

Kunden können die Verfügbarkeit der Dienste auch unter https://www.goto.com/company/trust/status überwachen.
 
Status-Seite
DVN
8 Aufsichtsbehörden Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe g Die vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Dienstleistungen enthalten die Verpflichtung des IKT-Drittdienstleisters, vollumfänglich mit den für das Finanzunternehmen zuständigen Behörden und Abwicklungsbehörden zusammenzuarbeiten, einschließlich der von diesen benannten Personen. Abschnitt 5 der GoTo-Nutzungsbedingungen sieht vor, dass GoTo, falls erforderlich und entsprechend den geltenden Vorschriften mit lokalen, Landes-, Bundes- und internationalen Behörden in Bezug auf die Dienste zusammenarbeiten wird.
Darüber hinaus ist im DVN von GoTo dargelegt, dass
GoTo in vollem Umfang mit Aufsichtsbehörden, Abwicklungsbehörden und deren Beauftragten zusammenarbeiten wird, die ihre Informations- und Prüfungsrechte im Zusammenhang mit den Diensten ausüben.
Nutzungsbedingungen
DVN
9 Kündigung Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe h Die vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Dienstleistungen enthalten Kündigungsrechte und damit zusammenhängende Mindestkündigungsfristen für die Beendigung der vertraglichen Vereinbarungen entsprechend den Erwartungen der zuständigen Behörden und der Abwicklungsbehörden. Die auf die Beendigung der Dienste anwendbaren Kündigungsfristen sind in Abschnitt 3.1 unserer GoTo-Nutzungsbedingungen sowie im darin enthaltenen Regionalen Nachtrag
aufgeführt, der länderspezifische Anforderungen enthält.
Nutzungsbedingungen Regionaler Nachtrag
10 Geschäftskontinuität und operative Resilienz Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe i Die vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Dienstleistungen umfassen die Bedingungen für die Teilnahme von IKT-Drittdienstleistern an den von den Finanzunternehmen angebotenen Programmen zur Sensibilisierung für IKT-Sicherheit und Schulungen zur digitalen operationalen Resilienz gemäß Artikel 13 Absatz 6. Der DVN von GoTo spezifiziert unsere internen Verpflichtungen, Verantwortlichkeiten und Aufgaben in Bezug auf Sicherheit und Datenschutz. Die GoTo-TOMs liefern Informationen über die Datenschutz- und Sicherheitsbewusstseinsprogramme und sehen insbesondere vor, dass neu eingestellte Teammitglieder, Auftragnehmer und Praktikanten während des Onboardings über die Sicherheitsrichtlinien und den betrieblichen Verhaltenskodex und die ethischen Grundsätze von GoTo informiert werden. Darüber hinaus müssen alle GoTo-Mitarbeiter, Auftragnehmer und Tochtergesellschaften den Verhaltenskodex und Geschäftsethik von GoTo lesen und befolgen. DVN
TOMs
Verhaltenskodex und Geschäftsethik
11 Services und Servicelevel Artikel 30 Absatz 3 Buchstabe a Die vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Dienstleistungen, die kritische oder wichtiger Funktionen unterstützen, umfassen vollständige Beschreibungen der Dienstleistungsgüte einschließlich Aktualisierungen und Überarbeitungen mit genauen quantitativen und qualitativen Leistungszielen innerhalb der vereinbarten Dienstleistungsgüte, um dem Finanzunternehmen eine wirksame Überwachung von IKT-Dienstleistungen und das unverzügliche Ergreifen angemessener Korrekturmaßnahmen zu ermöglichen, wenn eine vereinbarte Dienstleistungsgüte nicht erreicht wird. Um das IKT-Risiko zu steuern, haben Unternehmenskunden aus dem Finanzsektor die Möglichkeit, unseren VIP-Support zu erwerben, der Zusicherungen und Dokumentationen in Bezug auf die Reaktions- und Lösungszeit bietet. Wenden Sie sich an unsere Vertriebsmitarbeiter, um weitere Informationen zu erhalten: https://www.goto.com/company/contact-us.

Kunden können die Verfügbarkeit der Dienste von GoTo auch unter https://www.goto.com/company/trust/status überwachen.
VIP-Support*
Status-Seite
12 Überwachung und Benachrichtigung Artikel 30 Absatz 3 Buchstabe b Die vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen umfassen Kündigungsfristen und Berichtspflichten des IKT-Drittdienstleisters gegenüber dem Finanzunternehmen, einschließlich der Meldung aller Entwicklungen, die sich wesentlich auf die Fähigkeit des IKT-Drittdienstleisters, IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen gemäß den vereinbarten Leistungsniveaus wirksam bereitzustellen, auswirken könnten. Dienstbenachrichtigungen und Warnmeldungen werden auf https://www.goto.com/company/trust/status veröffentlicht.
Weitere Benachrichtigungspflichten sind im DVN von GoTo dargelegt (Benachrichtigungen zu Unterauftragsverarbeitern und Sicherheitsvorfällen im Zusammenhang mit Benutzerinhalten).
Status-Seite
DVN
13 Geschäftskontinuität und operative Resilienz Artikel 30 Absatz 3 Buchstabe c Die vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen umfassen
Anforderungen an den IKT-Drittdienstleister, Notfallpläne zu implementieren und zu testen und über Maßnahmen, Tools und Leit- und Richtlinien für IKT-Sicherheit zu verfügen, die ein angemessenes Maß an Sicherheit für die Erbringung von Dienstleistungen durch das Finanzunternehmen im Einklang mit seinem Rechtsrahmen bieten.
Der DVN von GoTo gibt vor, dass GoTo angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Wahrung der Sicherheit (einschließlich des Schutzes vor Sicherheitsvorfällen), Vertraulichkeit und Integrität der Kundeninhalte ergreift und aufrechterhält, wie in den geltenden technischen und organisatorischen Maßnahmen (Anhang 4) dargelegt.

Die TOMs von GoTo sehen vor, dass die Umsetzung von Schutzmaßnahmen, Funktionen und Verfahren durch GoTo Folgendes umfasst:
I. Entwicklung von Produkten, die Sicherheit und Datenschutz durch Technikgestaltung und Voreinstellungen
berücksichtigen sowie die Einbindung zusätzlicher Sicherheitsebenen zum Schutz der Benutzerinhalte,
II. Durchführung organisatorischer Kontrollen, die interne Richtlinien und Verfahren in Bezug auf die Einhaltung von Standards, Incident-Management, Anwendungssicherheit, Personalsicherheit und regelmäßige Schulungsprogramme operationalisieren, und
III. Sicherstellung, dass Datenschutzpraktiken vorhanden sind, die den Umgang mit und die Verwaltung von Daten in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen, einschließlich DSGVO, CCPA/CPRA,
LGPD, sowie mit unserem eigenen Datenverarbeitungsnachtrag (DVN) und den geltenden Richtlinien und Verpflichtungen von GoTo regeln.
Durch Einbau von Sicherheitsvorkehrungen in das Produkt bemühen wir uns, GoTo-Kundeninhalte vor Bedrohungen zu schützen und sicherzustellen, dass die Sicherheitskontrollen der Art und dem Umfang des Dienstes angemessen sind.
DVN
TOMs
14 Daten und Sicherheit Artikel 30 Absatz 3 Buchstabe d Die vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen umfassen die Verpflichtung des IKT-Drittdienstleisters, sich an den in den Artikeln 26 und 27 genannten TLPT des Finanzunternehmens zu beteiligen und uneingeschränkt daran mitzuwirken. Die TOMs von GoTo legen fest, dass GoTo zusätzlich zu seinen internen Tests externe Firmen mit der regelmäßigen Durchführung von Sicherheitsbewertungen und/oder Penetrationstests beauftragen muss. TOMs
15 Audit, Zugriff und Informationen Artikel 30 Absatz 3 Buchstabe e Die vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen umfasst das Recht, die Leistung des IKT-Drittdienstleisters fortlaufend zu überwachen, wozu Folgendes gehört: • uneingeschränkte Zugangs-, Inspektions- und Auditrechte des Finanzunternehmens oder eines beauftragten Dritten und der zuständigen Behörde sowie das Recht auf Anfertigung von Kopien einschlägiger Unterlagen vor Ort, wenn ihnen für die Geschäftstätigkeit des IKT-Drittdienstleisters entscheidende Bedeutung zukommt, wobei die tatsächliche Ausübung dieser Rechte nicht durch andere vertragliche Vereinbarungen oder Umsetzungsrichtlinien behindert oder eingeschränkt wird,
• das Recht, alternative Bestätigungsniveaus zu vereinbaren, wenn die Rechte anderer Kunden betroffen sind, • die Verpflichtung des IKT-Drittdienstleisters zur uneingeschränkten Zusammenarbeit bei Vor-Ort-Inspektionen und Audits, die von den zuständigen Behörden, der federführenden Überwachungsbehörde, dem Finanzunternehmen oder einem beauftragten Dritten durchgeführt werden,
• die Verpflichtung, Einzelheiten zu Umfang und Häufigkeit dieser Inspektionen und Audits sowie dem dabei zu befolgenden Verfahren mitzuteilen.
 
Der DVN von GoTo, Drittanbieterzertifikate und Audits, sieht vor, dass GoTo dem Kunden seine Drittzertifikate zur Verfügung stellt und/oder dass der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter in angemessener Weise ein Audit verlangen kann. GoTo verpflichtet sich, mindestens einmal jährlich eine kompetente und unabhängige Bewertung seiner relevanten Sicherheitskontrollen durch einen Dritten (z. B. einen AICPA- oder ISO-akkreditierten Prüfer) durchzuführen, wie in der Bestimmung „Einhaltung der Standards“ der geltenden TOMs näher spezifiziert, und stellt dem Kunden (solange der Kunde kein direkter Konkurrent von GoTo ist und vorbehaltlich angemessener Vertraulichkeitsverpflichtungen) auf dessen schriftliche Anfrage hin einmal pro Kalenderjahr eine Kopie der Ergebnisse dieser Bewertung (oder einen Nachweis darüber) zur Verfügung. DVN
TOMs
16 Kündigung Artikel 30 Absatz 3 Buchstabe f Die vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen umfassen Ausstiegsstrategien, insbesondere die Festlegung eines verbindlichen angemessenen Übergangszeitraums: in dem der IKT-Dienstleister weiterhin die entsprechenden Funktionen oder IKT-Dienstleistungen bereitstellt, um das Risko von Störungen im Finanzunternehmen zu verringern oder um dessen geordnete Abwicklung und Umstrukturierung sicherzustellen; • der dem Finanzunternehmen ermöglicht, zu einem anderen IKT-Drittdienstleister zu wechseln oder auf interne Lösungen umzustellen, die der Komplexität der erbrachten Dienstleistung entsprechen. Abschnitt 3.3. der Nutzungsbedingungen sieht vor, dass GoTo auf Anfrage einen begrenzten Zugang zu den Diensten für einen Zeitraum von höchstens 30 Tagen zur Verfügung stellt, um Ihnen den Abruf Ihrer Inhalte von den Diensten zu ermöglichen.
Der DVN von GoTo sieht außerdem vor, dass GoTo auf schriftliche Anfrage des Kunden und im gesetzlich zulässigen Rahmen entweder alle Kundeninhalte an den Kunden zurückgibt oder den Kunden anweist, wie man einen Self-Service-Datenexport durchführt. Ferner wird in den geltenden TOMs beschrieben, wie ein Kunde Unterstützung bei der Rückgabe und/oder Löschung seiner Kundeninhalte anfordern kann.

Wenn ein reguliertes Unternehmen jedoch Support wünscht, bietet GoTo auf Anfrage Beratungs- und Implementierungsdienste an, um Unterstützung bei der Migration von Arbeitslasten oder einer anderweitigen Umstellung der Nutzung der Dienste zu leisten.
 
Nutzungsbedingungen DVN
TOMs
Hilfe bei der Umstellung
17 Audits Artikel 30 Absatz 3 Abweichend von Buchstabe e können der IKT-Drittdienstleister und das Finanzunternehmen, das ein Kleinstunternehmen ist, vereinbaren, dass die Zugangs-, Inspektions- und Auditrechte des Finanzunternehmens auf einen unabhängigen Dritten übertragen werden können, der vom IKT-Drittdienstleister benannt wird, sowie dass das Finanzunternehmen von diesem Dritten jederzeit Informationen und Gewähr in Bezug auf die Leistung des IKT- Drittdienstleisters verlangen kann. Der DVN von GoTo, Drittanbieterzertifikate und Audits, sieht vor, dass GoTo dem Kunden seine Drittzertifikate zur Verfügung stellt und/oder dass der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter in angemessener Weise ein Audit verlangen kann. GoTo verpflichtet sich, mindestens einmal jährlich eine kompetente und unabhängige Bewertung seiner relevanten Sicherheitskontrollen durch einen Dritten (z. B. einen AICPA- oder ISO-akkreditierten Prüfer) durchzuführen, wie in der Bestimmung „Einhaltung der Standards“ der geltenden TOMs näher spezifiziert, und stellt dem Kunden (solange der Kunde kein direkter Konkurrent von GoTo ist und vorbehaltlich angemessener Vertraulichkeitsverpflichtungen) auf dessen schriftliche Anfrage hin einmal pro Kalenderjahr eine Kopie der Ergebnisse dieser Bewertung (oder einen Nachweis darüber) zur Verfügung. DVN
TOMs

Ergänzende Unterstützung

Dieses Dokument wurde erstellt, um zu veranschaulichen, wie unsere Dienstleistungen Ihre DORA-Verpflichtungen erfüllen. Wenn Sie zusätzliche Unterstützung in Bezug auf Ihre DORA-Verpflichtungen benötigen, z. B. um einen unterzeichneten DORA-Nachtrag zu Ihrem Servicevertrag anzufordern, wenden Sie sich an Ihren GoTo-Supportmitarbeiter unter https://www.goto.com/company/contact-us.